Grupy dyskusyjne   »   pl.soc.polityka   »   Dobre rady dla pana Södera, min. finansów Bawarii

Dobre rady dla pana Södera, min. finansów Bawarii

Data: 2012-03-25 20:32:18
Autor: leszek niewiadomski
Dobre rady dla pana Södera, min. finansów Bawarii
Am 25.03.2012 20:02, schrieb boukun:
Nie ma rady panie Söder, musi pan teraz obci±æ zasi³ki wychowawcze na
Bawarii Niemcom...

Tu moje stanowisko w odpowiedzi pozwanej, przekazane za po¶rednictwem
mojego adwokata do Federalnego S±du Spo³ecznego, najwy¿szego S±du
Socjalego, instancja rewizyjna...

Art. 1 Abs. 1 Nr. 5 BayLErzGG unterscheidet verfassungs- und
menschenrechtswidrig zwischen Deutschen, EG-Staatsangehörigen und
sonstigen Ausländern. Jegliche Diskrimminierung zwischen Deutschen und
EG-Staatsangehörigen verbietet nicht nur das Grundgesetz, sondern auch
das Bündnis der Bundesrepublik Deutschland an Europäische Union und das
EU-Recht. Jedoch das Grundgesetz verbietet jegliche Diskrimmkinierung
und gerantiert, dass alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3
Abs. 1 GG). Entgegen der Behauptung der Beklagten, Art. 3 Abs. 3 Satz 1
GG verbietet zudem besonders die Diskrimminierung aufgrund einer
Staaszugehörigkeit. Demnach, niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Die Begriffe -
Abstammung, Heimat, Herkunft, deuten ausdrücklich auf die
Staatsangehörigkeit an. Dafür das Grundgesetz schließt die
Aufenthaltsstatus nicht besonders als Differenzierungskriterium aus, und
denoch das Bundesverfassungsgericht vestgestellt hat, dass das
Grundgesetz dies im Art. 3 GG verbietet. Die Wortspielerei der Beklagter
ist ein Kinderspiel. Jedes Kind weis aber, das Diskrimminierung aufgrund
einer Staatszugehörigkeit verstößt in grober Weise gegen das Grundgesetz
und gegen die Menschenrechte. Der Art. 14 i.V.m Art. 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention verbietet dazu die Diskriminierung des
Familienlebens, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der
Hautfarbe, der Sprache, der Religion, den politischen oder der sonstigen
Anschauungen, nationalen oder sozialen Herkunft., der Zugehörigkeit zu
einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines
sonstigen Status.

Wenn der Landesgesetzgeber, Landeserziehungsgeld als familienpolitische
Sozialleistung nach Maßgabe der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel in
Bayern lebenden Familien gewähren wollte, sollte dies ohne
Diskriminierung aufgrund einer Staatsangehörigkeit aller Familien zu
ermöglichen, aus finanziellen Erwägung die Höhe des
Landeserziehungsgeldes sollte sich überlegen und einkalkulieren, damit
niemand diskriminiert wird und die Leistung aller bedürftigen Familien
zukommt.

Czyli jak obci±³êm Bawarczykom zasi³ki...

boukun


Biedni Bawarczycy. Jestem pod wrazeniem argumentacji i jezyka.
ln.

Dobre rady dla pana Södera, min. finansów Bawarii

Nowy film z video.banzaj.pl wiêcej »
Redmi 9A - recenzja bud¿etowego smartfona